Als augenscheinliche Grundwerte sprach die Unabhängigkeitserklärung von Gleichheit, Freiheit, Eigentum und Recht auf Widerstand zur Willkür. Diese amerikanische politische Kultur beruht sich auf die politische Theorie John Lockes. Sie steht in Tradition des Liberalismus Lockes.
In der Tat betrachten viele Beobachter John Locke als der Grundvater des Liberalismus. Worin besteht sein Liberalismus? Worauf beruht sich seine politische Philosophie?
Zuerst werden wir die Voraussetzungen seiner Theorie studieren. Danach werden wir vom Naturzustand und von der bürgerlichen Gesellschaft sprechen. Endlich werden wir die Ziele einer zivilen Regierung und das natürliche Recht auf Widerstand des Individuums ins Gedächtnis rufen.
[...] Zum Schluss würde ich behaupten, dass John Locke der echte Begründer des politischen Liberalismus darstellt. Er denkt nämlich, dass die Autorität einer Gewalt beschränkt sein muss. Deshalb spricht er vom Recht auf Widerstand, wenn die natürliche und individuelle Rechte auf Freiheit, Gleichheit oder Eigentum verletzt werden. Literatur - John Locke zur Einführung de Walter Euchner, Hambourg - Zwei Abhandlungen über die Regierung de John Locke. - Dictionnaire des oeuvres politiques de Duhamel (PUF). - Dictionnaire de philosophie politique de Rials (PUF). - Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes, de Manfred Brocker. [...]
[...] Worauf beruht sich seine politische Philosophie? Zuerst werden wir die Voraussetzungen seiner Theorie studieren. Danach werden wir vom Naturzustand und von der bürgerlichen Gesellschaft sprechen. Endlich werden wir die Ziele einer zivilen Regierung und das natürliche Recht auf Widerstand des Individuums ins Gedächtnis rufen. Voraussetzungen Es gibt keinen von Gott oder durch die Natur legitmierten Herrscher. Politische Gewalt: „Unter politischer Gewalt verstehe ich dann ein Recht, für die Regelung und Erhaltung des Eigentum Gesetze mit Todestrafe unf folglich auch allen geringeren Strafen zu schaffen, wie auch das Recht, die Gewalt der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollstrecken und den Staat gegen fremdes Unrecht zu schützen,jedoch nur zugunsten des Gemeinwohls“ (John Locke). [...]
[...] °Mangel des Naturzustands, die die Erhaltung des Eigentum erschweren: Fehlen eines feststehenden, geordneten und bekannten Gesetzes. Fehlen eines anerkannten und unparteiischen Richters. Fehlen einer vollstreckenden Gewalt. Folglich müssen feste Gesetze und eine Regierung etabliert werden, um den Menschen die Nachteile des Naturzustands zu ersparen. Der Mensch hat im Naturzustand zwei Gewalten inne: Zum einen ist er berechtigt innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur für die Erhaltung seiner selbst und der anderen Menschen alles zu tun, was erfür richtig hält. Zum anderen besistzt er die Gewalt, Verbrechen zubestrafen. [...]
[...] Die zweite verliert der Bürger vollkommen. Stattdessen muss er die Exekutive mit eigenen Kräften unterstützen, denn er profitiert von der Sicherheit der Gesellschaft. Diese Forderung sei auch gerecht, da sie jeden betrifft. Die Grenze der Befugnisse der Gewalt der Gesellschafe (die Legislative) ist das gemeinsame Wohl. Es darf nicht zu Einschränkungen des Einzelnen kommen, die nicht dem gemeinsamen Wohl dienen. Damit bezweckt Locke die Eigentumsicherung. Frieden, Sicherheit und öffentliches Wohl des Volkes sind die einzigen zulässigen Ziele. Widerstand Das Widerstandsrecht wird aus dem Selbsthaltungsrecht hergeleitet. [...]
[...] Die Bestrafung darf nur soweit gehen, wie es das Gewissen und der Verstand zulassen. Darüber hinaus muss die Vergeltung imVerhältnis zumVerstoss stehen. Die Obrigkeit: hat das allgemeine Recht der Bestrafung. kann unter Umständen von einer Bestrafung absehen. kann dem Geschädigten nicht sein Recht auf Wiedergutmachtung absprechen. Locke räumt ein, dass einzelne sich im Naturzustand befindende Menschen wohl nicht bereit sind, das natürliche Gesetz gegen sich selbst anzuwenden. Abhilfe soll bürgerliche Gesellschaft bieten. Das Ende des Naturzustands tritt erst ein, wenn Menschen einen Vertrag zur Gründung einer Gemeinschaft oder eines politischen Körpers schliessen. [...]
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