Die Debatte zu einer eventuellen Nötigkeit einer institutionellen Reform in der Europäischen Union ist vor ein Paar Jahren entstanden, besonders mit der Perspektive einer Erweiterung. Zur Zeit der bedeutenden Erweiterung der Europäischen Union ist es nämlich nötig erschienen, die Institutionen zu reformieren, damit die Union mit 25, 27 oder noch mehr Mitgliedern funktionieren konnte.
Der europäische Konvent wurde vom europäischen Rat in Laeken am 15. Dezember 2001 einberufen. Der Vorsitzende des ab März 2002 arbeitenden Konvents war der ehemalige französische Präsident Valery Giscard D'Estaing. Der Konvent hat im Juni 2003 seine Arbeit abgeschlossen und seinen Text vorgeschlagen. Nach zahlreichen Verhandlungen unter der zwischenstaatlichen Konferenz und trotz des Scheiterns des europäischen Rat in Brüssel im Dezember 2003 wurde endlich der überprüfte Text vom europäischen Rat, das heißt von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, am 18. Juni 2004 angenommen. Der Vertrag über eine Verfassung für die EU wurde dann am 29. Oktober 2004 in Rom unterschrieben. Der Text muss jetzt von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Dem Konvent wurde in Laeken einen Mandat gegeben, um eine Erklärung über die europäische Konstruktion zu schreiben, deren Objektive « mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union » vorsehen sollten. Bedeutet das, dass es nicht genug Demokratie innerhalb der Europäischen Union gibt? Der ehemalige EU- Erweiterungskommissar Günter Verheugen hat sogar gesagt: « Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend ».
Der Ausdruck « Demokratiedefizit » bezieht sich auf unterschiedliche Ideen. Es stellt das Gefühl der Bürger vor einem Integrationsprozess, das ohne ihre Beteiligung oder zumindest ohne ihre Kontrolle läuft, dar. Es spiegelt auch die Funktionierenskomplexität der Europäischen Union und den Vorwurf der Abwesenheit demokratischer Legitimität ihrer Institutionen wider.
Diese « Schockformel“ ist sogar ein wirkliches Motto geworden, um das eine sehr uneinheitliche Koalition sich gebildet hat. Dort findet man nämlich überzeugte Europäer, die das demokratische Charakter der europäischen Konstruktion wirklich verstärken wollen; Im Gegensatz dazu findet man auch die überzeugtsten Anti-Europäer wie bestimmte konservative Parteien, rechtsextreme Parteien, populiste Parteien und einige linksradikale kleine Gruppen; man findet schließlich die europäischen Parlamentarier selbst, die diese Debatte – gerecht – nützen, um verbreitete Kompetenzen und für sie bessere Partizipationsprozeduren an den Entscheidungen zu fordern.
In diesem Zusammenhang kann man sich fragen, inwiefern der Entwurf eines Verfassungsvertrags eine Antwort auf das sogenannte demokratische Defizit in der Europäischen Union sein könnte, inwieweit er es ermöglichen könnte, dieses Demokratiedefizit zu kurieren.
Dabei muss man sich erst darüber Gedanken machen, ob es überhaupt ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union gibt, und, wenn ja, worin es besteht. Dann muss man erörtern, inwieweit und wie der Entwurf eines Verfassungsvertrags für die EU dieses Demokratiedefizit kurieren könnte.
[...] 196- 211. Schmidt, Manfred G., 20042: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart, Alfred Kröner Verlag. Schmuck, Otto/ Hillenbrand, Olaf 52000: Die Zukunft der Europäischen Union. Osterweiterung und Fortsetzung des Einigungsprozesses als doppelte Herausforderung. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Woyke, Wichard 1998: Europäische Union. Erfolgreiche Krisengemeinschaft. München, R. Oldenbourg Verlag. Raison Politiques 10, mai juillet 2003. Dossier Démocratie Européenne Paris, Presses de Sciences Po. [...]
[...] Das Problem der Technocratie wird ebenso oft aufgeworfen. Da muss man sagen, dass dieses Problem für die Europäische Union nicht typisch ist, sondern dass es auch innerhalb der Staaten anwesend ist. Übrigens, im Gegensatz zu dem, das man oft glaubt, werden die Entscheidungen nicht im Geheimnis getroffen: Manchmal ist die Durchschaubarkeit sogar größer als in den Nationalstaaten. Hier muss nämlich erwähnt werden, wie bedeutend das Unionsapparat ist: 25 Kommissare und ihr Personal nationale Delegationen Parlamentsmitglieder, zahlreiche Minister, Hunderte von nationalen Beamten . [...]
[...] Die entscheidenden Akteure, die an der Integration mitwirken, sind die Bevölkerung, gesellschaftliche Gruppen (Parteien, Verbände und Bewegungen) und politische Eliten[6]. Bei den Schwächen der Theorie kann aber schon die Gefahr des demokratischen Defizits erkennen, denn sie überbetont die Dynamik und Überzeugungskraft föderaler Ideen bei Eliten und Bevölkerung Auch in der Theorie des Funktionalismus' sieht man die Beginne des heutigen Integrationszustands in der Europäischen Union und die Gefahr des Demokratiedefizits. Im Gegensatz zum Föderalismus [gibt es nämlich] keine direkte Entmachtung der Nationalstaaten durch supranationale Verfassungsgebung, sondern „durch die Hintertüre" der funktional- unpolitische Zusammenarbeit technokratischer Eliten An diesem Prozess teilnehmende Akteure sind also technokratische Eliten: Das heisst, dass die Bevölkerung davon abgeschlossen ist, was sie den europäischen politischen Eliten heute vorwirft. [...]
[...] Dadurch werden viele Grundrechte verfassungsmäßig. Die Charta (Teil II des Entwurfs eines Verfassungsvertrags) handelt von den Hauptthemen: die Würde des Menschen, die Freiheiten, die Gleichheit, die Solidarität, die Bürgerrechte und die justizielle Rechte. Auf der sozialen Ebene zum Beispiel sind das unter anderem das Streikrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen, auf kostenlose Bildung, auf Zugang zu staatlichen Dienstleistungen, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit und Recht auf Arbeit und auf angemessene Arbeitsbedingungen, auf soziale Hilfe, soziale Sicherheit und soziale Unterstützung Die Verfassungsmäßigkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist auch das Symbol der vom Projekt eines Verfassungsvertrags vorgesehenen demokratischen Fortschritte. [...]
[...] Im Außen ermöglicht es diese Rechtspersönlichkeit eine einzige Vertretung im Ausland. Dieser Text hat die Klärung der Kompetenzen für eine bessere Repräsentation der Bürger als Ziel, das heißt eine Klärung der Kompetenzen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union, sowie ihre präzise und stabile Definition. Dazu kommt auch die Möglichkeit einer politischen Kontrolle der Subsidiarität von den nationalen Parlamenten: Jeder Gesetzvorschlag wird den nationalen Parlamenten bekannt gegeben, die dann sechs Wochen haben, um den Text zu untersuchen. Wenn ein Drittel der nationalen Parlamente einen Einwand hervorbringt, muss die Kommission den Text noch mal überprüfen. [...]
Source aux normes APA
Pour votre bibliographieLecture en ligne
avec notre liseuse dédiée !Contenu vérifié
par notre comité de lecture