Dazu wird im ersten Teil das innerdeutsche Gesetzgebungsverfahren betrachtet, zunächst anhand der ministeriellen Phase, um den Einfluss des Verwaltung hervorzuheben, anschließend anhand der parlamentarischen Phase, wo sich der Einfluss von Volksvertretern mit dem von anderen Akteuren vermischt. Im zweiten Teil wird die Entstehung von europäischen Vorlagen angesprochen, die letztenendes für Deutschland bindend sind. Hierzu wird zuerst die institutionelle Dimension angesprochen, damit die Stellung der gesetzgebenden Gewalt einer öffentlichen Legitimation gegenübergestellt werden kann. Dem schließt sich die Betrachtung informeller Vorgänge an, die mit dem innerdeutschen Gesetzgebungsverfahren verglichen werden können...
[...] Schwierig ist die Erfüllung der gleichzeitigen Beherrschung von institutionellen, staatsrechtlichen und allgemein juristischen Fähigkeiten, an die sich an sich noch die Kompetenz anschließen sollte, die Gesamtfolgen eines Gesetzes insbesondere in staatsfinanzieller, wirtschaftlicher und politischer Sicht abzuschätzen. Dass solche unabdingbaren Mitarbeiter nicht öffentlich legitimiert sind, ist ein Grunddilemma der Gesetzesgebung in einer Demokratie Die Legitimität der „Brüsseler Bundesgesetze Die immer weiter fortschreitende europäische Integration führt zu einer immer stärkeren Verlagerung von Rechtsetzungskompetenzen auf die übernationale Ebene. Für Deutschland gelten immer mehr Gesetze, die weitgehend in Belgien oder Frankreich gemacht werden. [...]
[...] Auch die Bürokratie hat einen sehr großen Stellenwert im Prozess der europäischen Gesetzesausarbeitung. den vielfältigen, oft sehr komplizierten und schwer durchschaubaren Aushandlungsprozessen, die den bisher meist einstimmig gefassten Beschlüssen vorausgehen, sind Beamte der nationalen Regierungen und der Kommission (auch in Ausschüssen des Rats) einflussreich beteiligt, während die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten nach wie vor bescheiden sind.“[17] Ein wichtiger Unterschied zur innerdeutschen Gesetzgebung ist allerdings die Tatsache, dass der Prozess bei weitem nicht öffentlichkeitswirksam und mediatisiert ist. Dies ist für diese Untersuchung deshalb wichtig, da z.B. [...]
[...] Als Teil der Legislative bedeutet das, dass er an der Gesetzesgebung teilhat. Er arbeitet Gesetze aus, die für über 80 Mio. Menschen gelten, und auf das Leben eines jeden Einzelnen Einfluss haben können. Dem Grundgesetz nach sind nur die Volksvertreter berechtigt, diese große Verantwortung zu tragen. Nun wird dem Gesetzgebungsprozess oftmals vorgeworfen, dass auch andere, nicht ganze Volk vertretende“ Akteure auf die Entstehung von Gesetzen einen erheblichen Einfluss haben. Verschärft wird diese Problematik durch die fortschreitende Integration in Europa, weil das deutsche Rechtssystem immer mehr einer supranationalen Entscheidungsebene unterliegt. [...]
[...] Ismayr, Wolfgang: Der Gesetzgebungsprozess, in: Ders.: Der deutsche Bundestag, Opladen 1992, S. 273-332. Ismayr, Wolfgang: Der Gesetzgebungsprozess, in: Ders.: Der deutsche Bundestag, Opladen 2000, S. 239-287. Oberreuter, Heinrich: Entmachtung des Bundestages durch Vorentscheider auf höchster politischer Ebene?, in: Hill, Hermann (Hrsg.): Zustand und Perspektiven der Gesetzgebung, Berlin 1989, S.121-140. Schneider, Hans: Gesetzgebung, Heidelberg 1982. Schulze-Fielitz, Helmuth: Theorie und Praxis parlamentarischer Gesetzgebung, Berlin 1988. Thränhardt, Dietrich: Gesetzgebung, in: Andersen, Uwe / Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1995, S. [...]
[...] durch Parteilosigkeit oder wirtschaftliche Interessen. Wolfgang Ismayr stellt fest, dass „entscheidende Impulse zur Gesetzgebung [ . ] auch von Parteigremien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und anderen Interessengruppen, wissenschaftlichen Instituten, Massenmedien, Bürgerinitiativen, den Gerichten (Bundesverfassungsgericht) und den Kirchen“ ausgehen können.[4] Sie kennen das Terrain, wissen woran es in der Praxis mangelt und haben zum Anderen ein zum Teil wichtiges (Wähler-) Potential, um auf die Regierung Druck auszuüben, so dass hier von außerparlamentarischen Kräften informelle Gesetzesimpulse gegeben werden können. Oft stehen während des gesamten Prozesses der Gesetzesausarbeitung die jeweiligen Beamten mit Vertretern von Fachverbänden in Kontakt. [...]
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