Die Nürnberger Prozesse sind ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts. Diese Aussage mag angesichts der weiteren Entwicklung des internationalen Strafrechts mit Sicherheit richtig sein. Eine Reihe von Hauptverantwortlichen des dritten Reichs sind verurteilt worden, was die bis dahin umfangreichste juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen einschließt. Auf der Grundlage der Nürnberger Prozesse ist das internationale Strafrecht und dessen rechtsprechenden Institutionen stark ausgebaut worden und ermöglichen inzwischen sogar die Verantwortbarkeit eines mutmaßliche Kriegsverbrechers höchsten Ranges wie zum Beispiel dem früheren jugoslawischen Staatspräsident Slobodan Milosevic. Doch drängt sich in der Fachliteratur unweigerlich die Frage nach der Legalität der Nürnberger Prozesse auf. Kann man „stolz“ auf die Nürnberger Prozesse sein, die ja das Völkerstrafrecht erheblich weitergebracht haben, obwohl es an deren Legalität Zweifeln gibt? Welchen Rechtsproblemen sahen sich die Nürnberger Prozesse gegenübergestellt?
Dies soll am Beispiel des Internationalen Militärtribunals (IMT) anhand des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrechern untersucht werden. Dieser Prozess von insgesamt dreizehn eignet sich am besten für das Vorhaben, da darin die hierarchisch höchststehenden Personen des dritten Reichs angeklagt wurden. Der Schrecken der NS-Herrschaft wird hierbei sehr deutlich personifiziert und ermöglicht eine aussagekräftigen Gegenüberstellung von Legalität und Legitimität der Prozesse gegen die Hauptverantwortlichen im Hitlerdeutschland.
In einem ersten Schritt soll eine kurze historische Hinführung erfolgen, damit die Entstehungsgeschichte des Internationalen Militärtribunals bekannt ist, und die Einzigartigkeit des Jahres 1945 deutlich wird. Daraufhin wird der Prozess beschrieben. Anschließend folgt der Kernpunkt dieser Arbeit: die Anklage und die Verteidigung
[...] Dordrecht, Boston, London Glueck, Sheldon: Nuremberg Trial and Agressive War, New York Jung, Susanne : Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesse dargestellt am Verfahren gegen Friedrich Flick. Tübingen,1992. Aziz P., "Les criminels de guerre", Denoël Fuster Casamayor Serge, "Nuremberg", Stock Chassin, général, "Histoire militaire de la Seconde Guerre Mondiale", Payot Lazard Didier, "Le procès de Nuremberg", Editions Nouvelle France Mezger, Edmund, u. a.: Die Vertantwortlichkeit der Staatsorgane nach Völkerstrafrecht. Eine Studie zu den Nürnberger Prozessen. Bonn De Fontette, F., Le Procès de Nüremberg, Presse universitaires de France Überschär, Gerd R.: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 1952. Frankfurt a. [...]
[...] Die Kontroverse über den Nürnberger Prozesse Einleitung Die Nürnberger Prozesse sind ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts. Diese Aussage mag angesichts der weiteren Entwicklung des internationalen Strafrechts mit Sicherheit richtig sein. Eine Reihe von Hauptverantwortlichen des dritten Reichs sind verurteilt worden, was die bis dahin umfangreichste juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen einschließt. Auf der Grundlage der Nürnberger Prozesse ist das internationale Strafrecht und dessen rechtsprechenden Institutionen stark ausgebaut worden und ermöglichen inzwischen sogar die Verantwortbarkeit eines mutmaßliche Kriegsverbrechers höchsten Ranges wie zum Beispiel dem früheren jugoslawischen Staatspräsident Slobodan Milosevic. [...]
[...] Daraufhin wird der Prozess beschrieben. Anschließend folgt der Kernpunkt dieser Arbeit: die Anklage und die Verteidigung Entstehungsgeschichte des IMT Für die Anti-Hitler-Allianz, den „Vereinten Nationen“, stellte sich von Beginn des Krieges an die Frage, was man bei einem Sieg über Deutschland mit den Verantwortlichen des NS-Regimes machen sollte. Hiermit beschäftigten sich vor allem die diversen Exilregierungen in London. Dazu zählen zunächst der polnische Premierminister Wladyslaw Sikorski, später der französische General Charles de Gaulle, sowie die geschichtlich oft vernachlässigte König Haakon von Norwegen, Großherzogin Charlotte von Luxemburg, Königin Wilhelmina der Niederlande, die emigrierten Minister von Belgien, der ehemalige tschechische Ministerpräsident Eduard Benes, König Peter von Jugoslawien und König Georg von Griechenland. [...]
[...] Diese Verbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Daher sich dies durch das damalige Völkerrecht nicht zweckmäßige durchführen ließ, musste man eine Lösung finden, die sowohl der Politik, dem Recht, der Geschichte als auch den Opfern und den Hinterbliebenen so annähernd wie möglich gerecht würde. Hierbei ist nochmals hervorzuheben, dass die Alliierten die offensichtliche Schuldigen nicht einfach haben hinrichten lassen, sondern auf ein Gerichtsverfahren bestanden, dass um Neutralität zumindest bemüht war. Und das ist wohl die größte Leistung des IMT: Doch auf ein Gericht mit Mühe um Neutralität zu bestehen, obwohl einige der Angeklagten in offensichtlicher Weise die somit schlimmsten Verbrechen überhaupt begangen hatten. [...]
[...] Demzufolge hätte man theoretisch alle führenden Offiziere der deutschen Armee wegen Verbrechen gegen den Frieden verurteilen müssen. Das Problem lag in der Unbestimmtheit des Begriffs „Durchführung von Angriffskriegen“ Die Rechtfertigung der Verbrechen durch die Weltanschauung Ein Zeuge, der merkwürdigerweise von der Verteidigung und nicht von der Anklagevertretung aufgerufen wurde, war Rudolf Höß, von 1940-43 Lagerkommandant des Konzentrationslagers Auschwitz. Sein Erscheinen und seine Aussagen haben im Prozesssaal Entsetzen verbreitet, da er mit einer ungewöhnlichen Ruhe und Selbstverständlichkeit über organisierten Genozid und systematischer Auslöschung des Judentums berichtete. [...]
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