Obwohl die Erweiterungspolitik kein ausdrückliches Ziel der europäischen Union repräsentiert, gehört sie allerdings zu den erfolgreichsten Instrumenten die dazu mehrmals geführt haben, die europäische Zone des Wohlstandes und der Stabilität auf neuen Mitgliedstaaten zu erweitern. Weil dieses politische Umfeld also eine besondere Bedeutung hat, möchte ich die vielfältigen Aspekte seiner Governance analysieren.
Die Erweiterungspolitik besitzt nämlich viele Aspekte der klassischen intergouvernementalen Zusammenarbeit. Es handelt sich daher um Verhandlungen zwischen Regierungsakteuren. In diesem Fall hat der europäische Rat, als Institution, den Gesetzimpuls (ausführendes Organ).
Im Rahmen der Erweiterungspolitik, ist es tatsächlich der europäische Rat der die grundlegenden Beitrittskriterien in Kopenhagen im Jahre 1993 festgelegt hatte. Er fördert daher die Erweiterungspolitik. Diese Kriterien gehören zu den Bedingungen, die die Staaten die für eine Annahme in der EU kandidieren, erfüllt und respektieren müssen. Diese Kriterien können in drei zentralen Abschnitten zusammengefasst werden:
•„Institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.
•Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
•Die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen und die zum EU Recht bzw. zum gemeinschaftlichen Besitzstand gehörenden gemeinsamen Regeln, Normen und Politikbereiche zu übernehmen“ .
[...] Die Rolle des Parlaments ist auch in der Erweiterungspolitik nicht zu vernachlässigen. Eine Abstimmung der Abgeordnete ist auch erforderlich. Diese Befugnis wird aber erst in der Endphase der Verhandlungen ausgeübt, wenn sie letztendlich abgeschlossen sind. Da das Parlament aber eine Schlüsselrolle spielt, werden seine Einbeziehung von Anfang an von den anderen Organen gewährleistet[4]. In der Praxis ist also eine Opposition des Parlaments in der Erweiterungspolitik eher unwahrscheinlich. Die Zustimmung der Kommission, des Parlaments und der Mitgliedstaaten ist also für jeden Beitrittskandidaten angewiesen. [...]
[...] Diese Hegemonie unterscheidet zwischen Mitglieds- und Kandidatenstaaten. Literaturverzeichnis Bücher Mouton Jean-Denis, L'Union européenne en débat : Vision d'Europe centrale et orientale (Broché - 1 décembre 2004) Borzel Tanja A., „European Governance - Verhandlungen und Wettbewerb im Schatten der Hierarchie“. Kohler-Koch Beate, „Europäische Integration - Europäisches Regieren“, Verl. für Sozialwissenschaft, Wiesbaden Sandra Lavenex, Dirk Lehmkuhl, Nicole Wichmann, Nachbarschaftspolitiken der Europäischen Union: zwischen Hegemonie und erweiterter Governance“ Webseiten „Außenbeziehungen der EU : Der Rahmen für die Beziehungen zu bestimmten Ländergruppen. Die Erweiterung der Union“, von Georgios Ghiatis in: http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/displayFtu.do?language= DE&ftuId=FTU_ 6.3 .1.html&id=74 http://www.ena.lu/ Über die Arbeit der Kommission im Rahmen der Erweiterungspolitik : http://ec.europa.eu/enlargement/how-does-it-work/index_fr.htm http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/process-of- enlargement/screening-and-monitoring_fr.htm http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/displayFtu.do?language=DE&ft uId=FTU_ 6.3 .1.html&id=74 Borzel Tanja A., „European Governance - Verhandlungen und Wettbewerb im Schatten der Hierarchie“. [...]
[...] Die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen und die zum EU Recht bzw. zum gemeinschaftlichen Besitzstand gehörenden gemeinsamen Regeln, Normen und Politikbereiche zu übernehmen“[1]. Die Beitrittsbedingungen und die erforderliche Anpassungen werden für jeden Beitrittsstaat in einem Beitrittsvertrag festgeschrieben. Die Ratifikation dieser Beitrittsvertrag soll nach der Periode der Verhandlungen durch den Beitrittsstaat und die Mitgliedstaaten abgestimmt werden (Artikel 49 EUV). Diese Verhandlungen zwischen den Beitrittskandidaten und den Mitgliedstaaten entsprechen also eher die „intergouvernementale Zusammenarbeit“[2]. [...]
[...] Von daher widerspiegeln die Regelungsstrukturen der Erweiterungspolitik nicht die Governance eines klassischen intergouvernementalen Verhandlungssystems. Die Teilnahme des EU- Parlaments und die Vermittlung der EU-Kommission werfen für die Umsetzung der Erweiterung noch einen Schatten der Hierarchie. Die Mitgliedstaaten können nicht einseitig weiter handeln. III. Die Erweiterungspolitik: Verhandlungen auch im Schatten einer Hegemonie Bei den Verhandlungen um die Erweiterung ist noch der Muster der Hegemonie wichtig. Im Gegenteil zu den klassischen intergouvernementalen Beziehungen, verfügen in der Erweiterungspolitik die beiden Seiten nicht über dieselben Handlungsfähigkeiten. [...]
[...] Fazit Die Governance der EU im politischen Bereich der Erweiterungspolitik ist also komplexer als erwartet. Wenn der Kern der Governance in klassischen internationalen Verhandlungen besteht, wo die Mitgliedstaaten den Impuls geben und die Hauptrolle spielen, sind die Beziehungen zwischen allen Akteuren die daran teilnehmen eigentlich sehr vielfältig. Die Erweiterungspolitik findet nämlich in gewissermaßen im Schatten eine Art doppelte Hierarchie statt. Es gibt zuerst die eher „traditionelle“ Hierarchie, wo die europäische Kommission und das EU-Parlament trotzdem ihre Worte in den Verhandlungen zu sagen haben und daher die Erweiterungsverträge zustimmen müssen damit die Erweiterung überhaupt stattfinden kann. [...]
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