Schon im 19. Jahrhundert existierten in Frankreich Rentenversicherungssysteme, erstens für das Militär (1831), dann für die Zivilbeamten (1853), die Bergarbeiter (1894) und die Eisenbahner (1909).
Zwischen 1928 und 1930 wurden Rentenversicherungssysteme für die Industrie- und Handelsarbeiter (Gesetze vom 5. April 1928 und 30. April 1930) geschaffen. Diese Systeme entsprechen aber einem Kapitaldeckungsverfahren: jeder Arbeiter verfügt über sein persönliches Konto, worauf seine Beiträge verzeichnet werden, und woraus seine Rente sich ergibt.
Mit den ständigen zur Inflation führenden Währungskursänderungen wurde aber der Wert der Rente der Arbeiter im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens zunichte gemacht. Dieses Problem könnte durch ein Umlageverfahren verhindert werden (wobei die Beiträge der Arbeiter sofort in die Hände der Rentner fließen, so dass der Wert der Leistung nicht abnimmt). 1941 entschied sich Frankreich deshalb für ein Umlageverfahren (Gesetz vom 14. März 1941) anstatt des Kapitaldeckungsverfahrens. Der Beitritt jedes Arbeiters zum Umlageverfahren wurde Pflicht.
[...] Gesetzlicher Alter. Der gesetzliche Alter des Zutrittes in die Rente ist 60 Jahre. Es bestehen aber Möglichkeiten eines früheren Rentenzugangs für: - Arbeiter, die mit weniger als 18 Jahren begonnen haben zu arbeiten, und die sehr lang im Berufsleben geblieben sind: wenn sie vor 60 während der notwendigen Zahl von Trimestern beigetragen haben, können sie mit voller Leistung in die Rente gehen; - Behinderte Arbeiter. Der gesetzliche Alter (60 Jahre) entspricht dem Alter, mit dem der Arbeiter Anspruch auf den Rentenzutritt erheben darf. [...]
[...] Die Zusatzversicherung entspricht einem Punktesystem. Beiträge. Die Beiträge zur Zusatzversicherung ergeben sich aus allen Lohnformen außer dem Indexgehalt. Dies entspricht den diversen Lohnzuschlägen. Diese Beiträge werden jedes Jahr als Punkte umgerechnet. Die Zahl der Punkte hängt von der Höhe des Beitrags ab. Jedes Jahr wird der Punktewert eines 1€-Beitrages aktualisiert. Gesetzlicher Alter. Die Auszahlung der Leistungen aus der Zusatzversicherung erfolgt am selben Zeitpunkt wie bei der Grundversicherung. Betrag der Leistung. Der Leistungsbetrag entspricht, wie allerdings bei allen anderen Punktesystemen, dem Produkt von der Zahl der Punkten und dem Wert eines Punktes am Tag des Rentenzugangs. [...]
[...] Betreuungsorganisationen. Die Leistungen aus der Nebenstruktur werden von verschiedenen Organisationen betreut: - Die ARRCO (Association pour le Régime de Retraite Complémentaire des Salariés) für die Arbeitnehmer vom Privatsektor, die nicht leitende Angestellte non-cadres sind ; - Die AGIRC (Association Générale des Institutions de Retraite des Cadres) für die leitenden Angestellten aus dem Privatsektor; - Die IRCANTEC (Institution des Retraites Complémentaires des Agents Non Titulaires de l'Etat et des Collectivités Territoriales) für die Angestellten des öffentlichen Sektors, die aber keine Inhaber sind. [...]
[...] - Der Teil des Einkommens über 5 Mal die Sozialversicherungsdecke bringt keine Beiträge. Gesetzlicher Alter. Der gesetzliche Rentenalter beträgt 60 Jahre, es sei denn der Arbeiter mit weniger als 18 begonnen hat zu arbeiten. Dennoch erhält der Selbstständige, wie die Arbeitnehmer des Privatsektors, die volle Leistung nur wenn der während 160 Trimester (wird ab 2009 erhöht) beigetragen hat. Wenn der Selbstständige in die Rente geht, ohne diese Beitragszeit erreicht zu haben, wird die Leistung von per fehlendes Trimester bis zu 20 Trimester (d.h gekürzt. [...]
[...] Im Prinzip wird das Rentenversicherungssystem durch die Beiträge der Arbeiter finanziert, im Rahmen eines Umlageverfahrens und eines bismarckschen Systems. Die Beiträge werden vom Arbeiter und ggf. vom Arbeitgeber ausgezahlt. Seitens des Arbeitnehmers entsprechen die Beiträge einem gewissen Prozentsatz des Arbeitseinkommens (Gehalt, Lohn, usw.). Genauer gesagt entsprechen öfters die Beiträge einem großen Prozentsatz einer Decke (siehe oben, 2A, Beitragsmessungsgrenze), und einem anderen, viel kleineren, Prozentsatz des gesamten Einkommens. Da diese Prozentsätze je nach Hauptbranche unterschiedlich sind, werden sie im Dritten Teil gegeben Trend: Zunahme des Anteils der Steuer. [...]
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