Das Kartellrecht ist ein neues Recht, dass in Europa erst nach dem zweiten Weltkrieg aufgetaucht ist.
Und die Ersten, die dieses Recht in Europa importiert haben, sind die Deutschen. Kurz nach dem Ende des Weltkrieges war man der festen Überzeugung, dass die deutsche konzentrierte Industrie mit ihren riesigen Konzernen den Erfolg Hitler verursacht bzw. gefördert hatte.
Aus diesem Grund und, weil die Deutschen den Bruch mit dem ehemaligen Regime deutlich machen wollten, nahm die BRD schon 1947 die Grundlagen eines deutschen Kartellrechts. 1947: das heißt 10 Jahre vor dem Romervertrag, der die Basis eines europäischen Kartellrechts gründete und 6 Jahre vor den Franzosen.
[...] Und diese in Konkurrenz stehenden Vereine haben sich innerhalb einer Unternehmenvereinigung (der DFB) vereinbart, um gemeinsam ihre Rechte zu verkaufen. Das Problem ist, dass solche Vereinbarungen vom GWB verboten sind: besagt nämlich: „Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten“. Aus diesen Gründen, verbietet das BKartA die zentrale Vermarktung von Europapokal-Heimspielen durch den DFB wegen Verstoßes gegen GWB. Dieser Beschluss wurde sehr viel kritisiert. [...]
[...] gefördert hatte. Aus diesem Grund und, weil die Deutschen den Bruch mit dem ehemaligen Regime deutlich machen wollten, nahm die BRD schon 1947 die Grundlagen eines deutschen Kartellrechts. 1947: das heißt 10 Jahre vor dem Romervertrag, der die Basis eines europäischen Kartellrechts gründete und 6 Jahre vor den Franzosen. Zurück zum Ende des Krieges Im Potsdamer Abkommen schon war die Dezentralisierung der deutschen Wirtschaft in kürzester Frist beschlossen worden. Damit wurde das Ziel verfolgt, die als übermäßig empfundene Konzentration der Wirtschaftskraft zu beseitigen: praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.“ (Nr des Potsdamer Abkommens v .1945). [...]
[...] Aber wir können in diesen Zeiten nicht anders“. Auf jeden Fall tritt die Novelle am 1. Januar in Kraft ein. Die Novellierung schafft einen neuen Paragraph im GWB, nämlich §31. Er lautet: 1 findet keine Anwendung auf die zentrale Vermarktung von Rechten an der Fernsehübertragung satzungsgemäß durchgeführter sportlicher Wettbewerbe durch Sportverbände, die in Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auch der Förderung des Jugend- und Amateursports verpflichtet sind und dieser Verpflichtung durch eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung dieser Fernsehrechte Rechnung tragen“. [...]
[...] Der DFB sei dazu da, um eine gewisse Solidarität zwischen den Vereinen zu gewährleisten. Der DFB verteilt nämlich die Einnahmen des Verkaufs der Rechte, und jeder Verein kann sicher sein, er bekommt jedes Jahr eine feste Summe. Wenn der DFB verschwinden sollte und die Vereine selber ihre Rechte verhandeln und verkauften müssten, heißt das, dass manche Vereine wie etwa Bayern München sehr viel Einnahmen bekommen würde, während die Kleinsten kaum was verdienen würden. Wenn die Kleinen kein Geld mehr haben, müssen sie verschwinden, und wenn die Hälfte der Mannschaften verschwinden sollte, hat dann der Bundesliga keinen Sinn mehr. [...]
[...] Das europäische Kartellrecht war infolgedessen eine Zeit lang eine einfache Kopie des deutschen Kartellrechts. - Zweitens zeigt dieser kurze historische Überblick, dass im Gegensatz zu den USA, stellt das Kartellrecht in Deutschland nicht nur das Glauben in einem wirksamen Marktwirtschaft (bessere Verteilung der Ressourcen wenn die Konkurrenz frei ist) dar, sondern das Kartellrecht und seine Durchsetzung sind notwendig für die Demokratie, sie sind eine Garantie gegen die Neuerrichtung von Konzernen. Aus diesen Gründen werden die Wettbewerbbehörde hoch geachtet in Deutschland, sie sind nicht nur die Hüter des Wettbewerbs, sondern auch in gewisser Massen die Schützer der Demokratie. [...]
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