Politik in Afrika ist in den 90er Jahren von einer Serie gewalttätiger Staatsimplosionen und -zerfälle gekennzeichnet. Die Erscheinung kollabierter Staaten ist eng mit der Privatisierung der Gewalt und dem Phänomen der „neuen Kriege“ verbunden. Das Verschwinden der Kleptokratie – d.h. der autokratischen klientelistischen Regime der Dekolonisierung – hat in zahlreichen Ländern Afrikas zu einem politischen Vakuum geführt, von dem neue militärische Akteure profitieren. Die Demokratische Republik Kongo, Liberia oder Somalia sind hierfür traditionelle Beispiele.
Seit der letzten Dekade sind in der Region Staatszerfall und Kriegsherrentum stark interdependent, insofern als dass sich der eine mit Hilfe des letzteren entwickelt. Der Bestand von Krieg und Gewalt in Afrika ist leider kein neues Element, aber zahlreiche Aspekte der heutigen Lage stellen eine neue Version schon gekannter Formen dar.
Diese Arbeit beschäftige sich damit, diese neuen Elemente der Politik in Afrika durch theoretische und praktische Annäherung zu beleuchten. Auf der einen Seite wird das Konzept Staatszerfall erklärt: was kennzeichnet es? Warum ist es entstanden? Welche sind die Risiken? Warum bildet es eine Voraussetzung für das Auftauchen von Kriegsherrentum? Auf der anderen Seite wird Kriegsherrentum durch konkrete Beispiele definiert und dargestellt. Was unterscheidet die afrikanischen Kriegsherren von anderen neuen Akteuren der Weltpolitik wie Terroristen oder Rebellen?
[...] Diese wird von Kriegsherren benutzt, um sich die Kontrolle über ihre Truppen zu vergewissern, und sich durch Raub persönlich zu bereichern. Bibliographie Allen Chris, „Warfare, Endemic violence and State collapse in Africa“, Review of African political economy, Nummer 81, Band 26, Sheffield, September 1999 Aust Björn, Paes Wolf-Christian, Wenzel Maraike, „Bürgerkriegsökonomien: Staatszerfall und Privatisierung von Gewalt“, Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn, Oktober 2003 Bollig Michael, Ökonomie des Krieges: Die Gewalt und die Geschäfte der afrikanischen Warlords“, Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main Januar 2001 Chojnacki Sven, „Anarchie und Ordnung. [...]
[...] Staatszerfall und Kriegsherrentum stellen Schlüsselbregriffe der neuen politischen Rollenverteilung in Afrika dar A. Staatszerfall in Afrika, eine Voraussetzung für Kriegsherrentum Insofern als Kriegsherren den Staatszerfall fördern, von ihm profitieren und ihn unterhalten, ermöglicht es der Begriff „Kriegsherrentum“, Tribalismus und politisches Chaos mit Zweckrationalität und soziale Gewaltorganisation zu beleuchten. Vor allem wird betont, dass sich das Phänomen des Kriegsherrentums nicht immer klar eingrenzen läßt: oft treten ehemalige Kriegsherren später als Präsidenten auf internationalem Parkett auf. Ihre Anhängerschaft hat entweder Merkmale einer regulären Armee (eines aus mehreren Korps bestehenden Großverbandes unter einheitlichem Kommando), oder Merkmale einer Bande (einer nichtlegitimen, nur schwach institutionalisierten Vereinigung, die sich gewaltsamer Mittel zur Durchsetzung materieller und/oder politischer Ziele bedient). [...]
[...] Was unterscheidet Staatszerfall von der westlichen Staatsprivatisierung? 1. Der Zerfall des Kernes der Regierung: „bellum omnium contra omnes“ In solchen Staaten hat das „Ordnungswahrungskorps“, der Kern der Regierung, entweder aufgehört, zu bestehen, oder ist nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben wahrzunehmen. Die klassische Staatsdefinition von Max Weber gilt also nicht mehr. Diese Situation führt zur Privatisierung oder sogar zur Kriminalisierung des Staates. Hier wird die grundlegende Funktion des Staates, das Monopol der rechtlichen Gewalt, zerstört und die Gesellschaft findet sich im von Hobbes beschriebenen Naturzustand ein („bellum omnium contra omnes“). [...]
[...] Staatszerfall: ein völkerrechtliches Problem 1. Menschenrechtsverletzungen und neuer Interventionnismus Das Problem hierbei ist zu wissen, ob die Gewaltverbots- und die Nicht- Interventionsnormen noch gültig sind, wenn humanitäre Prinzipien wie das Recht auf Leben verletzt werden. Inhaltlich geht es dabei um das Spannungsverhältnis zwischen: - dem in Art der UN-Charta verankerten Gewaltverbot und dem in Art vereinbarten Interventionsverbot auf der einen Seite - dem Schutz vor systematischen und schwersten Menschenrechtsverletzungen auf der anderen Seite Die Problematik liegt also bei der Gewichtung fundamentalster Menschenrechte gegenüber dem Gewaltverbot und der Nichteinmischungsnorm. [...]
[...] Staatszerfall und Kriegsherrentum in Afrika Politik in Afrika ist in den 90er Jahren von einer Serie gewalttätiger Staatsimplosionen und -zerfälle gekennzeichnet. Die Erscheinung kollabierter Staaten ist eng mit der Privatisierung der Gewalt und dem Phänomen der „neuen Kriege“ verbunden. Das Verschwinden der Kleptokratie d.h. der autokratischen klientelistischen Regime der Dekolonisierung hat in zahlreichen Ländern Afrikas zu einem politischen Vakuum geführt, von dem neue militärische Akteure profitieren. Die Demokratische Republik Kongo, Liberia oder Somalia sind hierfür traditionelle Beispiele. Seit der letzten Dekade sind in der Region Staatszerfall und Kriegsherrentum stark interdependent, insofern als dass sich der eine mit Hilfe des letzteren entwickelt. [...]
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