Wenn von der Europäischen Union (EU) die Rede ist, wird von verschiedenen Seiten immer wieder moniert, dass es ein erhebliches Demokratiedefizit gibt. Um dem entgegen zu wirken wurden in den letzten 15-20 Jahren das Europäische Parlament (EP) erheblich gestärkt (Laursen 2005, 413). Bis vor kurzem wurde übersehen, dass dieses Defizit z. T. durchaus von den Mitgliedsstaaten zu Hause behoben werden kann. Das Hauptentscheidungsorgan der EU ist momentan der Europäische Rat, bestehend aus – je nach Themengebiet verschiedenen – Repräsentanten der Exekutive der Mitgliedsstaaten. Da diese ihren Parlamenten gegenüber verantwortlich sein sollten, gibt es hier eine Legitimationskette, die eigentlich das demokratische Defizit ein Stück weit aufweichen sollte (Janowski 2005, 5). Nur sollte, damit die Kontrolle effektiv ist, diese ex-ante stattfinden, solange die Regierungsvertreter noch nicht beim Rat sind.
Die Reichweite der Kontrolle auf die Regierung durch die Parlamente ist jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. So gilt Dänemark als das Land, in dem das Parlament am meisten Kontrolle auf die Regierung ausübt (Laursen 2005, 413f.). Dem gegen-über gestellt werden sollen der österreichische Nationalrat und der deutsche Bundestag . Österreich gilt als Land, das „– zumindest auf dem Papier – einiges erreicht“ hat, was die Parlamentskontrolle angeht (Dieringer 2005, 245). Um es jedoch zurückhaltend auszudrücken: „the Austrian Parliament cannot be described as a ,winner‘ of the European integration process“ (Blümel und Neuhold 2001, 335). Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (EU-Ausschuss), der sogar als Kontrollausschuss konzipiert worden ist (Hölscheidt 2000, 35) ist laut Aus-sage des persönlichen Referenten von Markus Löning MdB, europapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion (René Brosius-Linke, persönliches Gespräch, 06.05.2006), ein „zahnloser Tiger“. Die zu beantwortende Frage wird also sein: Warum hat das dänische Folketing eine weitgehendere Kontrolle der Position Dänemarks im Europäischen Rat, als der deutsche Bundestag oder auch der österreichische Nationalrat?
Dabei wird in einer ersten Phase das Kontrollpotential der Ausschüsse analysiert: zum einem sollen die allgemeinen formalen Rechte und Befugnisse herausgearbeitet werden, bevor die tatsächliche Informationspolitik, die eine besonders wichtige Voraussetzung für die effektive Arbeit dieser Ausschüsse ist, betrachtet wird (Zier 2005, 65). Danach soll in einem zweiten Teil die Verfassungswirklichkeit verglichen werden: zum einem die EU-Ausschüsse in ihrer Arbeitsweise und im Vergleich zu anderen Ausschüssen. Danach soll dieser Ausschuss in ein weiteres Licht, das der Beziehungen zwischen der Exekutive und Legislative, gestellt werden.
[...] Allerdings wurde im Dezember 2004 ausgemacht, die erste Stunde der Sitzung öffentlich zu machen. Da eine gewisse Form der Vertraulichkeit von Nöten, wenn es um Verhandlungspositionen Dänemarks geht, findet dieser Teil hinter verschlossenen Türen statt (Laursen 2005, 421ff.). Somit hat das Folketing einen guten Weg gefunden Effektivität und demokratische Legitimität miteinander zu verschränken. Solange die Vorschriften der EU nicht die Geheimhaltung der behandelten Sache verlangen (z.B. bei WTO-Verhandlungen) (Maurer 2002, 273), sind die Sitzungen der EU-relevanten Ausschüsse in Österreich öffentlich. [...]
[...] Laursen, Finn (2005): The Role of National Parliamentary Committees in European Scrutiny: Reflections on the Danish Case. In: The Journal of Legislative Studies 412-427. Laursen, Finn (2001): The Danish Folketing and its European Affairs Committee: Strong Players in the National Policy Cycle. In: Maurer, Andreas und Wolfgang Wessels National Parliaments on their Ways to Europe: Losers or Latecomers?, Baden-Baden, Nomos, 99-115. Maurer, Andreas (2002): Parlamentarische Demokratie in der EU: Der Beitrag des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, Baden-Baden, Nomos. Pollak, Johannes und Peter Slominski (2003): Influencing EU Politics? [...]
[...] Zier, Matthias (2005): Nationale Parlamente in der EU, Göttingen, V&R unipress. Vorlagen für Gesetzesakte, Grün- und Weißbücher der Kommission, Mittelungen, Memoranda, Berichte und sonstige Dokumente (Janowski 2005, 106). Dieser sollte beinhalten: Subsidiaritätsbewertung, inhaltliche Schwerpunkte, deutsches Interesse, finanzielle Auswirkungen und Zeitplan zur Beratung (Hölscheidt 2000, 37). Die SPÖ/ÖVP Koalition, die über keine 2/3 Mehrheit verfügte, wollte bei der Änderung des B-VG nicht auf die Stimmen der FPÖ angewiesen sein: dies erlaubte den Grünen ihre Position durchzusetzen (Janowski 2005, 97). Leider wurden zu diesem Themenkomplex trotz längerer Recherchen keine genaueren empirischen Untersuchungen gefunden. [...]
[...] Raunio, Tapio und Matti Wiberg (2000): Parliament's Adaptation to the European Union. In: Esaiasson, Peter und Knut Heidar Beyond Westminster and Congress the Nordic Experience, Columbus, Ohio State University Press. Raunio, Tapio (1999): Always One Step Behind? Legislatures and the European Union. In: Government and Opposition 180-202. Rudzio, Wolfgang (2006): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Auflage, Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften. Schäfer, Axel, Michael Roth und Christoph Thum (2007): Stärkung der Europatauglichkeit des Bundestages. In: integration 44-49. Steffani, Winfried (1989): Formen, Verfahren und Wirkungen parlamentarischer Kontrolle. [...]
[...] Grundmemoranda beschreiben neue Vorschläge der Kommission (Laursen 2005, 418) und vor allem deren Auswirkungen auf dänische Rechtsvorschriften, Standards und Normen, sowie deren Konsequenzen auf Staatsfinanzen, Unternehmen und Bürger (Maurer 2002, 276). Dieses Dokument muss vom zuständigen Fachministerium binnen vier Wochen nach Erhalt des Gesetzesvorschlag der Kommission durch den Ministerrat dem Ausschuss zugeschickt werden (Janowski 2005, 107). Durch die knappe Zeit, die der Regierung zur Verfügung steht, wird sie also unter erheblichen Druck gesetzt, was den traditionellen Informationsvorsprung der Exekutive auf die Legislative vermindert. [...]
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