Exposé et plan sur les déserteurs de la Wehrmacht, en allemand + fiche de vocabulaire sur la thématique
In Abgrenzung von seinem Vorläufer in der Weimarer Republik war das nationalsozialistische Wehrrecht konzipiert als Mittel militärstrategischer Interessen. Im Rahmen der Dolchstoßlegende hatten nationalistische Kreise nach dem ersten Weltkrieg der Militärgerichtsbarkeit immer vorgeworfen eine Mitverantwortung für die Niederlage des Deutschen Reiches zu tragen.
[...] Die Deserteure warteten noch auf Wiedergutmachung und Wiederherstellung ihrer menschlichen Würde. Allerdings nach dem Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2002, wurden endlich die Urteile gegen Deserteure gesetzlich aufgehoben. Nach 57 Jahren haben endlich die Überläufer Wiedergutmachung und Wiederherstellung ihrer menschlichen Würde erhalten. Deserteure im Wehrmacht I - Fluchten im Wehrmacht Arten der Desertion Beweggründe der Desertion II - Auf die Deserteure angewendete Maßnahmen Quellen Benjamin Ziemann Fluchten aus dem Konsens. Ergebnisse, Probleme und Perspektiven der Erforschung soldatischer Verweigerungsformen in der Wehrmacht 1939-1945 Website - http://www.deserteure-der-wehrmacht.de/ Damaliges Recht Maßnahmen gegen Überläufer Maßnahmen gegen Fahneneid- und Wehrdienstverweigerer Deserteure im Wehrmacht I - Fluchten im Wehrmacht Arten der Desertion Beweggründe der Desertion II - Auf die Deserteure angewendete Maßnahmen Damaliges Recht Maßnahmen gegen Überläufer Maßnahmen gegen Wehrdienstverweigerer Quellen Benjamin Ziemann - Fluchten aus dem Konsens. [...]
[...] das Untertauchen im Militärapparat mit dem Ziel sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Das Durchschlagen auf die Seite der Partisanen in einem besetzten Gebiet und die Selbstverstümmelung oder Selbstmord sind auch Fahnenfluchtform. II Beweggründe Diese breiten Beweggründe für eine Flucht aus der Wehrmacht umfassten unter anderem: das Miterleben eines Soldaten an Kriegsverbrechen oder die Solidarität mit den Verfolgten des NS-Regimes kann eine solche Handlung rechtfertigen. Im Wissen den drakonischen Strafdrohungen der NSen-Militärjustiz versuchten Fahnenflüchtigen dem militärischen Apparat dauerhaft zu entziehen. Tatsächlich der hohe Konformitätsdruck (d.h. [...]
[...] An der Front kann man sterben, als Deserteur muss man sterben“. Im August 1938 war im nationalsozialistischen Deutschland ein neues Kriegsstrafrecht in Kraft getreten, das von führenden Militärjustizen und mit der NSDAP erarbeitet worden war. Als rechtliche Grundlage des Militärstrafverfahrens enthielt sie keines der Grundprinzipien des modernen Rechtsverständnisses, d.h. keine Trennung von Exekutive und Judikative und kein grundsätzliches Recht auf einen Verteidiger Der Disziplinierungs- und Strafapparat der Deutschen Wehrmacht war historisch beispiellos: Man schätzt, dass die Deutsche Wehrmacht während des Krieges über 1000 - 1200 Kriegsgerichte mit mehr als 3000 Richtern verfügte. [...]
[...] So manche Soldaten wurden für "bedingt wehrwürdig" befunden. D.h. sie konnten der Wehrmacht dienen. Hier ist das „Bewährungsbataillon zu nennen, das sich aus politischen und kriminellen Gefangenen zusammensetzte. Viele Angehörige der 999Verbände wurden wegen ihres Widerstandes gegen die Nazis standrechtlich erschossen oder sind im Kampf auf Seiten der Partisanen gefallen während Kampagnen im Osten. Viele dieser Soldaten liefen zu den albanischen, jugoslawischen und griechischen Partisanen über. Nachdem viele Soldaten Zeugen von grausamer Gewalt, von Massakern und Kriegsgräuln wurden, entschlossen sie sich zur Desertion. [...]
[...] Soldaten konnten sich bei der Zivilbevölkerung im besetzten "Feindesland" verstecken In den besetzten Gebieten gab es eine relativ gute Möglichkeit für die Deserteure für längere Zeit unterzutauchen. Insbesondere sofern sie gefälschten oder gestohlenen Ausweispapieren hatten, über Gute Kenntnisse des Landes und seiner Sprache verfügten. Die Deserteure konnten in vielen Fällen auch auf die Hilfe der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern rechnen. Aber dies galt vor allem für zwangsrekrutierte Wehrmachtsoldaten aus Elsass-Lothringen und Luxemburg, Slowenien sowie Angehörige der Deutsche Volksliste» in den besetzten polnischen Gebieten. Diese desertieren in erheblichem Umfang oder griffen zu anderen Verweigerungsformen. Andere Soldaten wurden dagegen in kürzerer Zeit gefasst. [...]
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