Exposé en allemand sur le procès de l'Erika, qui a constitué en précédent judiciaire majeur en reconnaissant, pour la première fois, le "préjudice écologique". L'Allemagne a prêté une grande attention à l'affaire pour trois raisons : avant tout, du fait de l'importance qu'elle attache à l'écologie ; ensuite, parce que nombreux sont les Allemands passant leurs vacances en Bretagne ; enfin, parce que l'affaire a inspiré la Commission européenne.
[...] Jedoch war es die höchste Strafe, die entschieden werden konnte. Das Strafgericht in Paris verurteilte Total zu einer Strafe von Euro die höchstmögliche Strafe für die Verschmutzung des Meeres. Der Reeder und die Zertifizierungsgesellschaft wurden auch schuldig gesprochen. Da sie Geldschulden hatten, wollten sie den Schiff nicht liegen bleiben lassen, um die notwendigen Reparaturen auszuführen. Beide hätten durch einen „schwerwiegenden Fehler” den Untergang der mitverursacht. Ihnen wurde vor allem Verschmutzung, Gefährdung Dritter und unterlassene Hilfeleistung bei der Abwehr einer Katastrophe vorgeworfen. Was der Kapitän betrifft, wurde er freigesprochen. [...]
[...] Die Verurteilungen : Les condamnations III. Eine historische Entscheidung : Une décision historique Mots-clé Exposé allemand procès Erika préjudice écologique Commission européenne I. Kläger und Angeklagte 1999 musste die Bretagne nach dem Untergang des Öltankers eine riesige Ölpest hinnehmen : hunderte Kilometer der französischen Küste wurden verschmutzt, und bis zu Vögel starben an der Folge. Deswegen traten etwa ein hundert Nebenkläger in dem Prozess auf, und zwar Gemeinden sowie Verbände (Greenpeace Fischer, Hotelbesitzer Der französische Staat beanspruchte 153 Millionen Euro als Schadenersatz, und die Nebenkläger forderten 1 Milliarde Euro. [...]
[...] Noch bemerkungswerter: der Urteil schafft einen Präzedenzfall, indem die Strafe schließt den „ökologischen Schaden“ ein. Das Gericht berücksichtigte tatsächlich neben dem wirtschaftlichen Schaden erstmals auch die Verschmutzung des Meeres und der Umwelt. Bei diesem Urteil wird es gehofft, dass Eröltransporten mehr Transparenz beweisen werden. Bedeutsam ist es, dass die Beweisaufnahme sieben Jahre gedauert hat: wie gewöhnlich im Seeverkehr war die Verantwortung in einem Gewirr von Zuständigkeiten geteilt. Zum Beispiel war es schwierig festzustellen, wem das Schiff eigentlich gehörte: es war im Besitz einer in Malta registrierten Gesellschaft, die ihrerseits zwei liberianischen Firmen gehörte, deren Kapital von einem Italiener kontrolliert wird. [...]
[...] Schon vor dem Urteil wurde eine Reihe strenger Präventivmaßnahmen zur Sicherheit im Seeverkehr von der EU-Kommission verabschiedet. Diese sind als die Erika und II-Pakete bekannt. Ein noch strengeres, drittes Paket wird derzeit vom Europäischen Parlament überprüft. So sollen die EU- Mitgliedstaaten in Zukunft sicherstellen, dass alle Schiffe, die unter ihrer Flagge fahren, die internationalen Sicherheitsstandards einhalten. Aber für Schäden, die ein Schiff verursacht habe, soll die Schifffahrtsindustrie verantwortlich werden. Das Parlament spricht sich für abschreckende Sanktionen und die Einrichtung eines Solidaritätsfonds aus. [...]
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