Bevor, sich für die Besteuerung in Deutschland zu interessieren, ist es logisch, sich zu fragen, warum es so interessant für die Franzosen Investoren ist,
Deutschland als Zielmarkt zu wählen. Tatsächlich sind Frankreich und Deutschland 2005 immer noch die ersten Handelspartner.
Die Bevölkerung (82 Millionen Einwohner), die Fläche (357 000 km²) und die Wirtschaftsmacht des Landes machen, dass Deutschland noch heute den wichtigsten europäischen Markt bleibt. Das Land ist auch nach den USA und Japan der dritte Weltmarkt. Deutschlands Wirtschaftspolitik zielt, die Auslandinvestoren anzuziehen.
Deshalb zieht Frankreich Nutzen aus vielen Vorteilen, die den Handel und die Unternehmensniederlassungen erleichtern.
Es ist auch wichtig unterzustreichen, dass die Firmen, die in Ostdeutschland ansiedeln, bekommen Subventionen (35% der Investition für die Grossunternehmen und 50% der Investition für die KMU), günstigen Zinssätze, finanzielle Hilfe für die Lohnabgaben, für die Aushebeung und für die Forschung/Entwicklung.
Trotz der Nähe der zwei Länder gibt es viele kulturelle Unterschiede zwischen den zwei Ländern und Deutschland ist immer noch ein Markt, der schwer umgänglich ist. Deutsche Besteuerung zu kennen, ist ein wesentlicher Faktor für eine geglückte Niederlassung.
[...] Es gibt keine Sozialabgaben abzutragen. Markteinführung geht schnell dank der Kenntnisse von dem Handelsbeamten über den Kunden, den potentiellen Kunden und den Branchen. Hat aber auch einige Nachteile: Es fallt die französischen Unternehmen zur Last sich von Lagerung, Lieferung, und Kundendienst zu behandeln. Das Statut des Handelvertreters wird sehr geschützt (z.B. Kundenschädigung) Um diese Nachteile überzuwinden, ist es auch möglich, mit einem Importeur-Vertreter zu arbeiten. Dieser kann sich mit Lagerung, Lieferung, und Kundendienst befassen. Der Unternehmen, der mit Deutschland arbeiten möchte soll sich wegen der verschiedenen Gebühre erkündigen. [...]
[...] Die selbständige Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens Die selbständige Zweigniederlassung ist zwar keine eigene juristische Person, sie muss aber in das Handelsregister eingetragen werden. Für die Behandlung der Zweigniederlassung (insbesondere Eintragung) ist deutsches Recht anzuwenden. Im übrigen bestimmt sich die innere Verfassung des Unternehmens nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen deutschen oder ausländischen Recht. Diese Zweigniederlassung muss eine gewisse Selbständigkeit aufweisen, in dem sie eine eigene Leitung mit eigener Dispositionsfreiheit, eine gesonderte Buchführung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes Geschäftsvermögen hat. Eine selbständige Zweigniederlassung kann nur von einem kaufmännischen Unternehmen gegründet werden. Die rechtliche Stellung einer selbständigen Zweigniederlassung erfordert eine eigene Kapitalausstattung. [...]
[...] Um die Position Deutschlands im internationalen Vergleich steuerlich zu stärken, kommt eine Steuerreform für Unternehmen am 1. Januar 2008. Unter anderem soll die Steuergesetzgebung homogenisiert werden und die Steuersubventionen abgeschafft. Die bisherige Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer ersetzt. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Die Koalition erwägt, dabei auch Zinsen sowie Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren einzubeziehen. Zum Beispiel: Der Körperschaftsteuersatz für Aktiengesellschaften und GmbHs wird auf 15 Prozent gesenkt. [...]
[...] KG eine Personengesellschaft. Als Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG selbst weder körperschaftsteuer- noch einkommensteuerpflichtig, da das Einkommensteuergesetz nur auf natürliche Personen abstellt. Der Gewinnanteil der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (Steuersatz derzeit 25 Die Gewinnanteile der Kommanditisten unterliegen - soweit sie natürliche Personen sind - der Einkommensteuer. Zum Schluss Herkömmlicherweise ist Deutschland sehr attraktiv für ausländische Investoren aufgrund seines technologischen Know-how, seiner zentralen geographischen Lage, seiner ausgezeichneten Infrastruktur, seiner juristischen Gewährleistungen, und seiner qualifizierten Arbeitskräfte. Seit der Besteuerungsreform im Jahren 2000 ist die Haushalts- und Unternehmensbesteuerung niedriger und auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig. [...]
[...] Eine Betriebsstätte wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Sie weist keine Eigenständigkeit im Verhältnis zur Hauptniederlassung des Unternehmens auf. Als unselbständige Betriebsstätte ist lediglich dem Gewerbeamt bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung einzureichen C. Besteuerung einer ausländischen Betriebstätte oder Zweigniederlassung Betreibt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Betriebstätte oder Zweigniederlassung, so müssen die Gewinne dieser Betriebstätte in Deutschland versteuert werden. Die Steuern, die dabei anfallen, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste. [...]
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