Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die politische Landschaft so lange Zeit in Atem gehalten wie die ökologische Steuerreform. Sie hat erstmals auf breiter Front ein Prinzip eingeführt, das in dieser Form bislang in Deutschland nicht eingesetzt wurde. Der Staat erhebt eine Steuer auf Energieverbrauch und führt die daraus resultierenden Einnahmen dem Sozialversicherungsystem zu. Davon erhoffen sich die verantwortlichen Politiker eine so genannte „doppelte Dividende“, d.h. es sollen einerseits der Energie- und Rohstoffverbrauch der deutschen Haushalte und Unternehmen sinken und andererseits die Beiträge zur Rentenversicherung stabilisiert oder gar verringert werden.
Ökonomen hatten die Einführung derartiger Instrumente anstelle von Vorschriften und Auflagen für Produzenten schon seit langem gefordert. Sie bevorzugen solche marktkonformen Instrumente, die lediglich in die Marktpreise eingreifen, gegenüber direkt das Handeln der Akteure beschränkenden Vorschriften, der so genannten imperativen Steuerung. Für Juristen stehen hingegen unabhängig von der Wahl des Instrumentes die normative Ausgestaltung einer Maßnahme und deren Auslegung im Vordergrund. Beide Disziplinen befassen sich jedoch unter anderem mit der Steuerung menschlichen Verhaltens.
Die in diesem Bereich stärker vertretene Ökonomie stellt nun ein methodisches Instrumentarium bereit, mit dem sich neben ökonomischen Austauschprozessen auch andere Sachverhalte untersuchen lassen, so auch Rechtsnormen. Ein rationaler Gesetzgeber muss daran interessiert sein, wie die Individuen, die er zu steuern wünscht, auf die Ausgestaltung der juristischen Institutionen reagieren. Sind sie der Einhaltung eines bestimmten Gesetzes gegenüber innerlich abgeneigt und befolgen es nur aus Furcht vor Strafe oder bestehen für den Einzelnen u. U. subjektive Anreize, ein vom Gesetzgeber gewünschtes Verhalten an den Tag zu legen? Auf derartige Fragen kann eine institutionelle Analyse des Rechts Antworten erteilen.
Der folgende Aufsatz befasst sich mit der institutionellen Analyse des Stromsteuergesetzes. Nach der Erörterung der rechtlichen Grundlagen steht die Frage im Vordergrund, ob die Stromsteuer als Teil der ökologischen Steuerreform aus institutioneller Sicht rational ausgestaltet ist. Dazu sind verschiedene Teilfragen zu klären. Welche wichtigen Akteure sind in eine Analyse der Auswirkungen dieses Gesetzes einzubeziehen und wie sind deren Interessen beschaffen? Eine anschließende Analyse der daraus resultierenden Anreizsituation umfasst auch die Frage nach den derzeitigen konkreten Auswirkungen des Gesetzes. Des Weiteren ist zu fragen, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes denkbar und welche von diesen möglicherweise empfehlenswert sind. Eine von der gegenwärtigen Ausgestaltung abweichende Fassung könnte schließlich auch neue Verhaltensanreize für die Akteure mit sich bringen. Um die Lösungen differenzieren zu können ist deshalb auch ein Bewertungmaßstab zu entwickeln und eine Bewertung der verschiedenen Optionen durchzuführen.
[...] Wirtschaft Das grundsätzliche Interesse der Wirtschaft ist die Erzielung von Gewinnen. Da die Unternehmen bei ihrer Betätigung ständig in einem nationalen und internationalen Wettbewerb stehen, sind sie deshalb vor allem an guten Wettbewerbsbedingungen interessiert. Zu diesen guten Wettbewerbsbedingungen zählen natürlich vorrangig niedrige Produktionskosten, also auch niedrige Löhne und Lohnnebenkosten oder niedrige Kosten für Energie. Ebenso gehört dazu aber Sicherheit und Kontinuität in jeglicher Hinsicht, ein funktionierender Rechtsstaat und ähnliches. Gesetzgeber Wie bereits angedeutet ist der Gesetzgeber in der Position, die verschiedenen Interessen moderierend zusammenführen zu müssen. [...]
[...] Insgesamt ist diesem Kriterium auch die Verbesserung der Umweltqualität im Allgemeinen zuzuordnen. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Effizienz Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtsgüter eines Bürgers stets verhältnismäßig erfolgen. D.h. ein legitimes Ziel muss mit einem geeigneten Mittel verfolgt werden, es darf kein milderes geeignetes Mittel geben und das erreichte Ergebnis muss in einem angemessenen Verhältnis zum vorgenommenen Eingriff stehen. Leitbild ist hier stets ein möglichst liberaler Staat, der die grundsätzlich gewährte allgemeine Handlungsfreiheit aus Art Abs GG nur soweit notwendig einschränkt.[7] Jedoch ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung hier weiter zu fassen und auch nach dem notwendigen staatlichen Aufwand einer Maßnahme im Verhältnis zum erzielten Erfolg zu fragen. [...]
[...] Der folgende Aufsatz befasst sich mit der institutionellen Analyse des Stromsteuergesetzes. Nach der Erörterung der rechtlichen Grundlagen steht die Frage im Vordergrund, ob die Stromsteuer als Teil der ökologischen Steuerreform aus institutioneller Sicht rational ausgestaltet ist. Dazu sind verschiedene Teilfragen zu klären. Welche wichtigen Akteure sind in eine Analyse der Auswirkungen dieses Gesetzes einzubeziehen und wie sind deren Interessen beschaffen? Eine anschließende Analyse der daraus resultierenden Anreizsituation umfasst auch die Frage nach den derzeitigen konkreten Auswirkungen des Gesetzes. Des Weiteren ist zu fragen, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes denkbar und welche von diesen möglicherweise empfehlenswert sind. [...]
[...] Beim Durchdenken verschiedener bloßer Variationen des bestehenden Gesetzes erkennt man, dass sie jeweils verschiedene positive und negative Aspekte in sich tragen und insbesondere die Bewertungskriterien in höchst unterschiedlicher Weise erfüllen. Daher ist die Voraussetzung der Auswahl einer bestimmten Lösung stets ein Werturteil zugunsten der besseren Erfüllung bestimmter Kriterien auf Kosten anderer. So würde etwa eine Steuererhöhung sicherlich Effektivität und Effizienz steigern, jedoch blieben die Gleichbehandlung und Transparenz unverändert. Die Frage, ob ein Eingriff verhältnismäßig ist, unterliegt im Bereich der Besteuerung ohnehin meist politisch behafteten Wertungen und ist daher nur höchst subjektiv zu beurteilen. Klar ist aber, dass eine Kombination verschiedener, aufeinander abgestimmter Maßnahmen u. [...]
[...] zumindest nicht weiter steigen lässt. Was die Befürwortung oder Ablehnung der geltenden Regelung betrifft, so hängt das Ergebnis vom verwendeten Menschenbild ab. Ein reiner homo oeconomicus würde lediglich die Differenz zwischen den gesparten Rentenbeiträgen und den zusätzlichen Stromkosten in seinem Haushalt berechnen und seine Wertung vom Ergebnis abhängig machen. Ein homo sociologicus etwa wird aber aufgrund der allgemeinen Ablehnung der Ökosteuer und der Tatsache, dass ein für ihn notwendiges Gut staatlich verteuert wird die Steuer vermutlich ablehnen.[13] Dazu trägt es dann noch bei, dass die privaten Haushalte wesentlich stärker belastet werden als die Großverbraucher der Industrie. [...]
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