8. Mai 1949: Inkrafttreten des Gundgesetzes (GG)
Das GG ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands (BRD), also die rechtliche Grundordnung der BRD. Es ist Verfassung im materiellen Sinn und im formellen Sinn, da der Inhalt in einer besonderen Verfassungsurkunde niedergelegt ist, und da die Regelungen nur in einem besonderen Verfahren geändert werden können (Art. 79 GG).
Die im GG niedergelegten Grundsätze betreffen die Organisation des Staates und der Organe, durch die er handelt. Darüber hinaus ist es auch Grundlage für die rechtliche Verfassung des nicht-staatlichen Lebens (Grundrechte). Damit ist das GG eine moderne Verfassung, das sowohl Staatsorganisationsrecht als auch Grundrechte enthält.
[...] Das Bundesverfassungsgericht muss die Grundrechtsverwirkung aussprechen Art GG Art I 1 GG / Art I 2 GG / Art II GG / Art IV GG: Verbot des Einzelfallgesetzes / Zitiergebot / Wesensgehaltsgarantie / Rechtsweggarantie Art I GG und Art II GG enthalten für grundrechtseinschränkende Gesetze formelle und materielle Sicherungen. Das Verbot des Einzelfallgesetzes soll verhindern, dass zielgerichtet Grundrechte einzelner Personen eingeschränkt werden. Das Zitiergebot setzt voraus, dass das grundrechtseinschränkende Gesetz das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennt. Die Wesensgehaltsgarantie besteht darin, dass jedes Grundrecht, prinzipiell mit Aussicht auf Erfolg, staatlichen Einwirkungen entgegengesetzt werden kann. [...]
[...] - Das GG betont die Stellung der BRD als Mitglied der Europäischen Union (E.U.), vgl. einem vereinten Europa“. - Gleichwohl wird daran erinnert, dass die BRD ein Bundesland ist, vgl. Deutschen in den Ländern [ . - Das GG gilt nach der Wiedervereinigung sowohl für die früheren Völker der BRD als der DDR: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk“ Art bis 5 GG - Art I GG: Die Würde des Menschen Mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde steht ein Satz am Beginn des GG, der zugleich rückwärts gewandt ist und in die Zukunft deutet. [...]
[...] Die Rechtsweggarantie ist als Grundrecht ausgestaltet: „formelles Hauptgrundrecht“ „Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaates“. Schutzgut der Rechtsweggarantie ist die Gewährleistung eines Rechtswegs bei Verletzungen subjektiver Rechte durch die öffentliche Gewalt. [...]
[...] Dies ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass die Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht bestimmen können. Art IV GG enthält die „Institutsgarantie“ der Privatschule und räumt den (potentiellen) Trägern einer Privatschule das Recht auf ihre Errichtung ein Art GG Schutzgut der Unverletzlichkeit der Wohnung ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet. Der Wohnungsbegriff ist weit zu fassen und schließt neben Wohnhäusern und Mietwohnungen auch Hotelzimmer, Wohnmobile, Hausboote usw. ein. Der Begriff umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume. [...]
[...] Diese Grundrechte stehen mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit in keinem systematischen Zusammenhang! Das Recht auf Leben ist das Recht auf menschliches Leben, das mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt und mit dem Hirntod endet. Die körperliche Unversehrtheit ist die Integrität der Körpersphäre. Die Freiheit der Person ist die natürliche Fortbewegungsfreiheit. - Art I GG / Art II GG / Art III GG: Der allgemeine Gleichheitssatz / Gleichberechtigung von Mann und Frau / Differenzierungsverbote Der allgemeine Gleichheitssatz garantiert die „Gleichheit vor dem Gesetz“, nach einer traditionellen Formel, die bis in die französische Revolution zurückreicht. [...]
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