Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) besteht aus 16 Bundesländern, nämlich aus den 11 alten Bundesländern der früheren BRD und den 5 neuen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
9. November 1989: Fall der Berliner Mauer
3. Oktober 1990: Wiedervereinigung = Beitritt der DDR zur BRD
Präambel des Grundgesetzes (GG), Satz 2: Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
[...] Die einzelnen Bundesminister werden vom Bundeskanzler dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt der BRD. Er ist aber vor allem Repräsentationsorgan. Er vertritt den Bund nach außen. Der Bundespräsident wird von der „Bundesversammlung“ alle 5 Jahre gewählt. Die Bundesversammlung konstituiert sich allein für die Wahl eines Präsidenten. Mitglieder sind alle Abgeordneten des Bundestags und, in gleicher Anzahl, Vertreter der 16 Bundesländer. JUDIKATIVE Die Wahl der obersten Bundesrichter erfolgt im Richterwahlausschuss, der sich je zur Hälfte aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammensetzt. Eine 2/3 Mehrheit ist erforderlich. [...]
[...] Rousseau als Vertreter der direkten Volkssouveränität LEGISLATIVE In den Bundesländern wird der Landtag vom Volk gewählt. Der Bundesrat stellt eine Vertretung der 16 Bundesländer dar. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den einzelnen Landesregierungen bestimmt. Sie besitzen kein freies Mandat, sie sind lediglich Vertreter ihrer Länder (in der Praxis sind dies oft die Ministerpräsidenten oder Bürgermeister). Die Stimmzahl je Land richtet sich nach seiner Einwohnerzahl. Auf Bundesebene wird einzig der Bundestag vom Volk gewählt. Details zum Wahlsystem: s. nächstes Thema. [...]
[...] Bundesrepublik Deutschland: Aufbau des Staates 1. Allgemeines zur (geographischen) Struktur der Bundesrepublik Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) besteht aus 16 Bundesländern, nämlich aus den 11 alten Bundesländern der früheren BRD und den 5 neuen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) November 1989: Fall der Berliner Mauer 3. Oktober 1990: Wiedervereinigung = Beitritt der DDR zur BRD Präambel des Grundgesetzes Satz Die Deutschen in den Ländern Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [...]
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